In der Sitzung am 12.05.2025 hat der Wahlausschuss der Landgemeinde Stadt Schwarzatal das endgültige Ergebnis für die Stichwahl zum Bürgermeister der Stadt Schwarzatal gemäß § 24 ThürKWG i.V.m. §§ 47, 48 ThürKWO festgestellt und die Niederschrift über die Feststellung durch Unterschriftsleistung genehmigt.
| Zahl der Wahlberechtigten: | 2886 | ||
| Zahl der Wähler: | 1600 davon mit Wahlschein 591 | ||
| Wahlbeteiligung: | 55,4% | ||
| Zahl der ungültigen Stimmabgaben: | 6 | ||
| Zahl der gültigen Stimmabgaben: | 1594 | ||
Von den gültigen Stimmabgaben/gültigen Stimmen insgesamt entfielen auf:
| Schmidt, Mario | (SPD/Freie Liste) | 674 |
| Müller, Frank | (Freie Wähler) | 920 |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf Frank Müller.
Er ist zum Bürgermeister der Stadt Schwarzatal gewählt.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Kommunalaufsicht, Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.
Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist begründet werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Bekanntmachung gelten jeweils für alle Geschlechter.
Schwarzatal, den 06.06.2025
Rico Chmilewski
Wahlleiter