Einwohner der Gemeinde Cursdorf haben sich mehrfach beschwert, weil Hundekot auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde gefunden wurde.
Deshalb weist das Ordnungsamt auf folgendes hin:
In der gesamten Ortslage Cursdorf gilt die Ordnungsbehördliche Verordnung der VG Schwarzatal. Der § 15 Abs. 4 Tierhaltung verpflichtet zur Beseitigung von Hundekot wie folgt:
Durch Kot von Haustieren dürfen öffentliche Straßen und Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur unverzüglichen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Der Betreffende hat zweckmäßige Mittel mitzuführen, um möglichen anfallenden Kot sofort aufnehmen und entfernen zu können. Bei Aufforderungen der Ordnungskräfte hat die betreffende Aufsichtsperson Entsprechendes vorzuweisen.
Verstöße gegen diese Verordnung können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“
Ordnungsamt