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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 8/2024
Stadt Schwarzatal
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Amtlicher Teil

der Offenlegung der Grenzfeststellung und der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Stadt Schwarzatal

Gemarkung:

Oberweißbach

Flur: 3

Flurstücke: 644/3, 648/3, 655/3

wurde eine

X

Grenzfeststellung

X

Grenzwiederherstellung

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 19.08.2024 bis 23.09.2024

zu den bekannten Öffnungszeiten

in den Diensträumen der Stadtverwaltung Schwarzatal,

Markt 5, 98744 Schwarzatal

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauif der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Dipl.-Ing. FH Hubertus Stolze, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Piesauer Str. 2, 98724 Neuhaus a. Rwg. Widerspruch eingelegt werden.

Neuhaus a. Rwg., den 23.07.2024

H. Stolze

Dipl.-Ing.(FH)