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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 8/2025
Gemeinde Deesbach
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Amtlicher Hinweis

Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe "Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindergärten“ zwischen der Gemeinde Deesbach auf die Gemeinde Cursdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Cursdorf hat in seiner Sitzung am 22.01.2025 mit Beschluss-Nr.: 042- 07/2025 die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe "Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindergärten“ mit der Gemeinde Deesbach beschlossen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Deesbach hat in seiner Sitzung am 26.03.2025 mit Beschluss-Nr.: 036- 04/2025 die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe "Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindergärten“ von der Gemeinde Deesbach auf die Gemeinde Cursdorf beschlossen.

Die beschlossene und jeweils durch den Bürgermeister unterzeichnete Zweckvereinbarung wurde durch das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Bescheid vom 19.06.2025 (AZ.:093.030:035_013,014(25)1-03/sege) gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt und im Amtsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (32. Jahrgang) Nr. 12/2025 vom 03.07.2025 gemäß § 12 Abs.1 ThürKGG öffentlich bekanntgemacht.