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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 8/2025
Gemeinde Deesbach
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Bekanntmachung

Mitteilung der Angliederungsgenossenschaft Deesbach

Einladung zur nichtöffentlichen Mitgliederversammlung

Am Mittwoch, dem 06.08.2025 um 18:00 Uhr

findet im Jugendtreff Deesbach, Wagengasse 26, 98744 Deesbach

eine nichtöffentliche Mitgliederversammlung der Angliederungsgenossenschaft Deesbach (AG Deesbach) statt.

Eingeladen sind hiermit alle Jagdgenossen, die im Grundbuch eingetragene Eigentümer von jagdlich genutzten land- und forstwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Deesbach sind.

Jeder teilnehmende Eigentümer hat seine Grundflächen nachzuweisen. (Grundbuchauszug).

Tagesordnung:

1.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

2.

Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen und Feststellung zur Beschlussfähigkeit

3.

Bekanntmachung und Beschluss zur Tagesordnung

5.

Bericht Vorstand Jagdjahr 2024/25

6.

Bericht Vorstand Finanzbericht 2024/25

7.

Vorstand Kassenprüfung 2024/25

8.

Beschluss zum Reinertrag

9.

Beschluss zur Entlastung Vorstand zum Bericht und Finanzbericht

10.

Vorstellung Haushaltsplan Jagdjahr 2025/26

11.

Beschlussfassung zum Haushaltsplan Jagdjahr 2025/26

16.

Informationen der Jagdausübungsberechtigten

17.

Sonstiges

Anmerkung:

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch folgende volljährige bevollmächtigte Personen vertreten lassen: seinen Ehegatten, einen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, eine in seinem Dienst beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen. Für die Erteilung der Vollmacht für die in Satz 1 genannten Personen ist die schriftliche Form erforderlich und zur Versammlung vorzulegen, sofern nicht bereits eine gesetzliche oder organschaftliche Vertretungsvollmacht besteht. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte. Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z.B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden.

Mario Schöbel

Vorstandsvorsitzender