Der Gemeinderat der Gemeinde Cursdorf hat in seiner Sitzung am 28.05.2026 mit Beschluss-Nr.: 086-16/2026 die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Schreiben vom 29.05.2026 wurde der o.g. Beschluss dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese genehmigte das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Cursdorf mit Schreiben vom 03.06.2026 (Az.: 093.902:16_013(26)_1-03/nheu).
Entsprechend der Vorschriften des § 53 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist das Haushaltssicherungskonzept nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.
Hinweis zur Auslegung:
Das Haushaltssicherungskonzept liegt ab 13.07.2026 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstraße 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 210 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.
Das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Cursdorf ist gem. § 53 a Abs. 4 ThürKO bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes öffentlich zugänglich.
Cursdorf, 19.06.2026
gez. Frank Eilhauer
Bürgermeister
Belehrung:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Cursdorf schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.