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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 8/2026
Gemeinde Meura
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Amtliche Mitteilung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Meura für das Haushaltsjahr 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Meura hat in seiner Sitzung am 20.05.2026 mit Beschluss-Nr.: 081-12/2026 die 1. Haushaltssatzung 2026, den Haushaltsplan 2026 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 082-12/2026 den dazugehörigen Finanzplan 2026 beschlossen.

Mit Schreiben vom 03.06.2026 wurden die o. g. Beschlüsse dem Landratsamt Saalfeld - Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Es gab keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, sodass mit Schreiben vom 16.06.2026 (Az.: 093.902:51_055(26)_1_03/nheu) mitgeteilt wurde, dass keine Einwände gegen die Bekanntmachung bestehen.

Entsprechend der Vorschriften des § 55 in Verbindung mit § 57 und § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 13.07.2026 bis 24.07.2026 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 210 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.

Haushaltssatzung der Gemeinde Meura für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Meura folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

996.015 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

846.200 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 99.270 EUR festgesetzt.

Dabei handelt es sich um das Kreditkontingent aus dem ThürKIpG 2026 - 2029

(Thüringer Kommunales Investitionsprogrammgesetz 2026 bis 2029).

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer 

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

300 v. H.

für sonstige Grundstücke (B)

405 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 166.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2026 in Kraft.

Damit tritt die Hebesatzsatzung aus 2025 außer Kraft.

Gemeinde Meura, den 25.06.2026

gez. Marina Kasimir / (Siegel)

Bürgermeisterin der Gemeinde Meura

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Unterweißbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.