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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 9/2023
Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
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Unterweißbach und Sitzendorf erhalten vom Freistaat Thüringen Abschlagszahlungen für den Straßenausbau

Schwarzatal, Für die Straßenbaumaßnahmen Alte Bergstraße in Sitzendorf und Quittelsbergstraße in Unterweißbach erhielten die Gemeinden kürzlich die Bewilligungsbescheide für Abschlagszahlungen in Höhe von 122,3 TEUR bzw. 184,6 TEUR. Die Anträge hierfür wurden im Frühjahr dieses Jahres eingereicht.

„Somit ist sichergestellt, dass wir die beauftragten Firmen ordnungsgemäß für ihre Leistungen bezahlen können“, so die Bürgermeister Martin Friedrich und Steffen Günther.

Während der Bescheid für Unterweißbach bereits Ende Juni in der Verwaltung einging, ließ ein entsprechendes Schreiben für die Gemeinde Sitzendorf auf sich warten.

Auf telefonische Nachfrage im Landesverwaltungsamt erfuhr der Gemeinschaftsvorsitzende Ulf Ryschka am 13.07.2023, dass die für Ersatzleistungen vorgesehenen Mittel im Landeshaushalt (28,5 Mio. EUR) bereits verbraucht seien. Das Thüringer Finanzministerium habe zwar der beantragten überplanmäßigen Ausgabe i. H. v. 13,5 Mio. EUR zugestimmt, allerdings unter der Maßgabe, dass diese zusätzlichen Mittel nicht für die Gewährung von Abschlagszahlungen verwendet werden dürfen. Wenige Tage später erfolgte eine entsprechende schriftliche Mitteilung an alle Kommunen des Freistaates.

Als Reaktion gab es unzählige Telefonate und einen umfangreichen Mailverkehr.

„Die Kommunen sind verpflichtet, die Abschlagszahlungen des Freistaates Thüringen in ihren Haushalten zu planen. Ohne diese Planung riskieren wir die Beanstandungen der Haushalte durch die Kommunalaufsicht, die uns zu Recht auf die für Kommunen einschlägigen rechtlichen Bestimmungen verweisen“, so der Gemeinschaftsvorsitzende Ulf Ryschka.

Der ehemalige Kämmerer weiter: „Wenn die Kommunen aber verpflichtet sind, diese Mittel zu planen, dann müssen sie sich auch darauf verlassen können, dass der Freistaat diese Gelder zur Verfügung stellt. Anderenfalls laufen die Kommunen in Gefahr, am Jahresende einen Fehlbetrag in ihren Büchern zu haben. Insbesondere bei kleinen Kommunen reichen die zur Verfügung stehenden Kassenkreditrahmen nicht aus, um die Baumaßnahmen z. T. über Jahre vorfinanzieren zu können.“

Nachdem auch der Gemeinde- und Städtebund beim Land interveniert hatte, fanden offensichtlich auf ministerielle Ebene Gespräche statt. Und tatsächlich, das Finanzministerium bewilligte die Mehrausgaben nun auch für Abschlagszahlungen, wenn die entsprechende Kommune nachweist, dass sie anderenfalls in „nicht unerhebliche Liquiditätsschwierigkeiten gerät“

Für die Gemeinde Sitzendorf wurde dieser Nachweis erbracht. So erhielt die Gemeinde binnen weniger Tage dann doch noch ihren entsprechenden Bescheid.

„Ich bin froh, dass so kurzfristig eine Lösung gefunden wurde“, so der Gemeinschaftsvorsitzende, der sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landesverwaltungsamt und im Thüringer Innenministerium für den Einsatz im Interesse der Kommunen bedankt. Auch bei den Kolleginnen und Kollegen des Finanzministeriums bedankt er sich. „Es verdient Respekt, wenn erkannt wird, dass eine Entscheidung nicht ganz richtig war, und diese dann korrigiert wird.“

„Für das Haushaltsjahr 2023 ist dies sicher eine gute Lösung. Für die kommenden Jahre muss aber eine Lösung gefunden werden, die für das Land und die Kommunen gleichermaßen akzeptabel ist. Diese Lösung muss von partnerschaftlichem Umgang miteinander und von Verlässlichkeit geprägt sein.“ erklärte der Gemeinschaftsvorsitzende.

01.08.2023