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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 9/2023
Gemeinde Cursdorf
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Amtliche Mitteilung

über die 1. Änderungssatzung zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Cursdorf

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.07.2023 mit Beschluss-Nr.: 188-34/2023 die 1. Änderungssatzung zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Cursdorf, mit seinen Anlagen beschlossen.

Mit Schreiben vom 27.07.2023 wurde der o.g. Beschluss dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese bestätigte den Eingang mit Schreiben vom 31.07.2023 (AZ.: 093.020:05_037_013(23)1-03/sege).

Entsprechend der Vorschriften des § 2 Abs. 5 Satz 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) wird die 1. Änderungssatzung zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Cursdorf öffentlich bekanntgemacht:

1. Änderungssatzung

zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Cursdorf

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), des § 22 Abs. 4 und § 48 Abs. 1 und 5 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Februar 2008 (GVBl. S 22), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S.559), sowie der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) hat der Gemeinderat der Gemeinde Cursdorf in seiner Sitzung am 12.07.2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Änderungen

Die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Cursdorf vom 29.08.2011 (veröffentlicht in der Ausgabe Nr. 09 Jahrgang 22 des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft „Bergbahnregion/Schwarzatal“ vom 23.09.2011) wird wie folgt geändert:

§ 1 Grundsatz Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr erhebt die Gemeinde Cursdorf Kostenersatz und Gebühren nach Maßgabe der folgenden Vorschriften. Die Anlage 1 – Verzeichnis der Pauschalsätze für den Kostenersatz bei Pflichtleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Cursdorf - und die Anlage 2 – Verzeichnis der Gebühren für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Cursdorf sind Bestandteil dieser Satzung.

Anlage 1 und Anlage 2 erhalten folgende neue Fassungen und ersetzen die Anlage 1 und Anlage 2 der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Cursdorf vom 29.08.2011.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Cursdorf, den

Gemeinde Cursdorf

gez. Eilhauer

Bürgermeister  —  -Siegel-

Anlage 1

Verzeichnis der Pauschalsätze für den Kostenersatz bei Pflichtleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Cursdorf

Der Kostenersatz für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr setzt sich aus Personalkostentarif (Nr. 1), dem Sachkostentarif (Nr. 2) und den Materialkosten (Nr. 3) zusammen.

1. Personalkostentarif

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

2. Sachkostentarif

Die Sachkosten beziehen sich auf die Streckenkosten (2.1.) je km Wegstrecke und die Benutzungsdauer je Stunde in den Kategorien Ausrückekosten (2.2.) und Arbeitsstundenkosten (2.3). Beim Einsatz von Fahrzeugen werden deren Einzelgeräte nicht gesondert berechnet.

2.1 Streckenkosten

Für die Lösch- und Sonderfahrzeuge werden Streckenkosten für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke berechnet.

2.2. Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und sonstigen Ausrückegegenständen abzugelten, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden bis zu 30 Minuten werden die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestunden erhoben. Die Ausrückestundenkosten werden vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens je Stunde berechnet.

2.3. Arbeitsstundenkosten

Für ein Gerät, dass nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeuges gehört, werden Arbeitsstunden berechnet. In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.

3. Materialkosten

Darunter fallen die Kosten für Verbrauchsmaterial und dessen Entsorgung.

Kostenverzeichnis

1. Personalkostentarif

Kosten je Stunde

Einsatzkraft

30 €

2. Sachkostentarif für Fahrzeuge

1. Streckenkosten

Kosten je km

2. Ausrückekosten

Kosten je Stunde

Löschfahrzeug LF 8 TS 8

3,56 €

124 €

Kleinlöschfahrzeug KLF-Thür

0,91 €

50 €

Mannschaftstransport-/Mehrzweckfahrzeug MTW/MZF

0,91 €

50 €

2.3. Benutzungskosten für Geräte

Arbeitsstundenkosten

je Stunde

Motorkettensäge

22 €

Hochdrucklöschgerät

80 €

Stromerzeuger

20 €

Tauchpumpe

15 €

Druckminderer

6 €

Rettungstrage

9 €

Mehrfachverteiler

6 €

Beleuchtungssatz mit Stativ

6 €

Feuerlöschkreiselpumpe

250 €

Zumischer

5 €

Schlauchhaspel

5 €

B Schlauch

5 €

C Schlauch

4 €

3. Materialkosten

Die Kosten für verbrauchtes Material z.B. Ölbindemittel, Schaummittel und Löschpulver regeln sich nach den aktuellen Tagessätzen zuzüglich der landesüblichen Entsorgungskosten bei der Thüringer Sonderabfallgesellschaft.

Gemäß § 5 Abs. 5 a dieser Satzung werden 10 % Lagerkosten auf das verbrauchte Material berechnet.

Cursdorf, den

Gemeinde Cursdorf

gez. Eilhauer

Bürgermeister  —  -Siegel-

Anlage 2

Verzeichnis der Gebühren für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Cursdorf

Die Gebühr für freiwillige Leistungen der Feuerwehr setzt sich aus den Personalgebühren (Nr. 1), den Sachgebühren (Nr. 2) und den Materialgebühren (Nr. 3) zusammen.

1. Personalgebühren

Gebühren für das Personal werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundengebühren erhoben.

2. Benutzungsgebühren

Die Benutzungsgebühren beziehen sich auf die Streckengebühren (2.1.) je km Wegstrecke und die Benutzungsdauer je Stunde in den Kategorien Ausrückestundengebühren (2.2.) und Arbeisstundengebühren (2.3.) Beim Einsatz von Fahrzeugen werden deren Einzelgeräte nicht gesondert berechnet.

2.1. Streckengebühren

Für die Lösch- und Sonderfahrzeuge werden Streckengebühren für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke berechnet.

2.2. Ausrückestundengebühren

Mit Ausrückestundengebühren ist der Einsatz von Geräten und sonstigen Ausrückegegenständen abzugelten, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestunden erhoben. Die Ausrückestundengebühren werden vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens je Stunde berechnet.

2.3. Arbeitsstundengebühren

Für ein Gerät, dass nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeuges gehört, werden Arbeitsstunden berechnet. In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.

3. Materialkosten

Darunter fallen die Kosten für Verbrauchsmaterial und dessen Entsorgung.

Gebührenverzeichnis

1. eingesetztes Personal

Gebühren je Stunde

Einsatzkraft

30 €

Sicherheitswache

30 €

2. Benutzungsgebühren für Fahrzeuge

1. Streckengebühren

Gebühren je km

2. Ausrückegebühren

Gebühren je Stunde

Löschfahrzeug LF 8 TS 8

4,67 €

162 €

Kleinlöschfahrzeug KLF-Thür

0,91 €

50 €

Mannschaftstransport-/Mehrzweckfahrzeug MTW/MZF

0,91 €

50 €

2.3. Benutzungsgebühren für Geräte

Arbeitsstundengebühren

je Stunde

Motorkettensäge

22 €

Hochdrucklöschgerät

80 €

Stromerzeuger

20 €

Tauchpumpe

15 €

Druckminderer

6 €

Rettungstrage

9 €

Mehrfachverteiler

6 €

Beleuchtungssatz mit Stativ

6 €

Feuerlöschkreiselpumpe

250 €

Zumischer

5 €

Schlauchhaspel

5 €

B Schlauch

5 €

C Schlauch

4 €

3. Materialgebühren

Die Gebühren für verbrauchtes Material z.B. Ölbindemittel, Schaummittel und Löschpulver regeln sich nach den aktuellen Tagessätzen zuzüglich der landesüblichen Entsorgungskosten bei der Thüringer Sonderabfallgesellschaft.

Gemäß § 5 Abs. 5 a dieser Satzung werden 10 % Lagerkosten auf das verbrauchte Material berechnet.

Cursdorf, den

Gemeinde Cursdorf

gez. Eilhauer

Bürgermeister  —  -Siegel-

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Cursdorf schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Diese Belehrung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“, Nr. 9/ 32. Woche (05. Jahrgang) vom 11.08.2023.