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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 9/2025
Gemeinde Deesbach
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung und der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Deesbach

Gemarkung:

Deesbach

Flur:

6

Flurstück:

2564/18

benachbarte Flurstücke:

2306/7, 2306/17, 2306/19, 2328/1, 2329, 2330, 2331

wurde eine

Grenzfeststellung

und eine

Grenzwiederherstellung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformations-gesetzes ( ThürVermGeoG ) vom 16. Dezember 2008 (GVBl.S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenz-niederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

18.08.2025

bis

19.09.2025

zu den bekannten Öffnungszeiten

in den Diensträumen der Stadtverwaltung Schwarzatal, Markt 5, 98744 Schwarzatal eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschafts-vermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungs-frist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauif der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Dipl.-Ing. FH Hubertus Stolze, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Piesauer Str. 2, 98724 Neuhaus a. Rwg. Widerspruch eingelegt werden.

Neuhaus a. Rwg., den 17.07.2025

Dipl.-Ing.(FH) Hubertus Stolze

Piesauer Str. 2

98724 Neuhaus a. Rwg.

Ortsteil Lichte