In der
| Gemeinde: | Deesbach | Gemarkung: | Deesbach |
| Flur: | 6 | Flurstück: | 2564/18 |
| benachbarte Flurstücke: | 2306/7, 2306/17, 2306/19, 2328/1, 2329, 2330, 2331 | ||
wurde eine
| x | Grenzfeststellung | und eine |
| x | Grenzwiederherstellung | |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformations-gesetzes ( ThürVermGeoG ) vom 16. Dezember 2008 (GVBl.S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenz-niederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
| vom | 18.08.2025 | bis | 19.09.2025 | zu den bekannten Öffnungszeiten |
in den Diensträumen der Stadtverwaltung Schwarzatal, Markt 5, 98744 Schwarzatal eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschafts-vermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungs-frist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauif der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Dipl.-Ing. FH Hubertus Stolze, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Piesauer Str. 2, 98724 Neuhaus a. Rwg. Widerspruch eingelegt werden.
Neuhaus a. Rwg., den 17.07.2025
Dipl.-Ing.(FH) Hubertus Stolze
Piesauer Str. 2
98724 Neuhaus a. Rwg.
Ortsteil Lichte