wir möchten Sie aus gegebenem Anlass darüber informieren, dass im Rahmen einer Straßenschau gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde entschieden wurde, dass das Parken auf dem Gehweg in der Sonneberger Straße - beginnend ab dem Verkehrszeichen unterhalb der Sonneberger Straße 117 - ab dem 01.09.2025 nicht mehr zulässig ist.
Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde liegt vor.
Hintergrund dieser Maßnahme ist die bauliche Beschaffenheit des Gehwegs bzw. des darunter verlaufenden unterirdischen Gewässers. Die Tragfähigkeit des Gehweges ist für parkende Fahrzeuge nicht mehr gegeben. Um mögliche Gefahren auszuschließen, wurde daher ein Parkverbot notwendig.
Zudem möchten wir einen erneuten Bacheinsturz vermeiden, wie er derzeit in der Sonneberger Straße im Bereich der Kreuzung Dr.-Robert-Koch-Straße aufgetreten ist.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zur Sicherheit aller.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal