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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"
Ausgabe 9/2026
Gemeinde Cursdorf
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Bekanntmachung der Gemeinde Cursdorf

Reinigungspflicht der Gehwege nach Unwetterereignissen

Die Gemeinde Cursdorf weist alle Grundstückseigentümer sowie die nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Cursdorf Verpflichteten darauf hin, dass die Reinigung der Gehwege und der übertragenen Straßenflächen durch die jeweiligen Anlieger durchzuführen ist.

Nach Unwetterereignissen, insbesondere bei Verschmutzungen durch Äste, Laub, Schlamm oder sonstige Ablagerungen, sind die Anlieger für die Beräumung und Reinigung der Gehwege vor ihren Grundstücken verantwortlich.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der gemeindliche Bauhof nicht für die Beräumung von Gehwegen vor privaten Grundstücken nach Unwetterereignissen zuständig ist. Die Verpflichtung zur Reinigung und Freihaltung der Gehwege ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Cursdorf und obliegt den jeweiligen Grundstückseigentümern bzw. den sonst nach der Satzung Verpflichteten.

Die Gemeinde Cursdorf bittet alle Anlieger, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen und dadurch zur Sicherheit der Fußgänger sowie zu einem gepflegten Ortsbild beizutragen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Ordnungsamt

VG Schwarzatal