Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.10.2022 durch Beschluss entschieden, eine Einbeziehungssatzung im Bereich der Schillbachstraße in der Gemarkung Wölfis aufzustellen.
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Wölfis die Flurstücke 122/3, 120/2 und 130/3 in der Flur 1.
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung im Ortsteil Wölfis der Stadt Ohrdruf ist der Anlage zu entnehmen.
Ziel der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ist die Schaffung von Bauplanungsrecht für ein Wohnbaugrundstück an der Nordseite der Schillbachstraße.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gegeben.
Anlage 1: Lageplan der Abgrenzung der Ergänzungssatzung
Ohrdruf, 6.1.2023
Schambach
Bürgermeister — Siegel