Titel Logo
Thüringer Waldbote
Ausgabe 1/2024
Aus der Stadt Ohrdruf
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil - Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Ohrdruf

Gemarkung:

Ohrdruf

Flur:

5

Flurstück:

1333/2

wurde eine

Grenzwiederherstellung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

29.01.2024

bis

04.03.2024

nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung unter 03691 / 79250 in den Räumen der

Vermessungsstelle ÖbVI Holger Schmidt,

Werrastraße 7, 99817 Eisenach

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei

Vermessungsstelle ÖbVI Holger Schmidt,

Werrastraße 7, 99817 Eisenach

Widerspruch eingelegt werden.

Eisenach, 21.12.2023

gez. ÖbVI Holger Schmidt