In der
| Gemeinde: | Ohrdruf |
| Gemarkung: | Ohrdruf |
| Flur: | 5 |
| Flurstück: | 1333/2 |
wurde eine
Grenzwiederherstellung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
| vom | 29.01.2024 | bis | 04.03.2024 |
nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung unter 03691 / 79250 in den Räumen der
Vermessungsstelle ÖbVI Holger Schmidt,
Werrastraße 7, 99817 Eisenach
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei
Vermessungsstelle ÖbVI Holger Schmidt,
Werrastraße 7, 99817 Eisenach
Widerspruch eingelegt werden.
Eisenach, 21.12.2023
gez. ÖbVI Holger Schmidt