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Thüringer Waldbote
Ausgabe 1/2026
Aus der Stadt Ohrdruf
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Öffentliche Ausschreibung zur Verpachtung einer Wiesenfläche am Goldberg (Verlängerung der Reinhardtstraße) zur Nutzung als Weidefläche oder ähnliche tierhaltungsbezogene Nutzung

Die Stadt Ohrdruf schreibt hiermit die Verpachtung einer landwirtschaftlich nutzbaren Wiesenfläche in der Gemarkung Ohrdruf, Flur 5, Flurstücke 1304/1 und 1304/2, mit einer Gesamtgröße von ca. 8.300 m², zur Nutzung als Weidefläche für Tiere oder vergleichbare Zwecke aus.

Die Verpachtung erfolgt zeitnah.

Vergabekriterium:

Entscheidungsgrundlage für die Auswahl des Pächters ist das eingereichte Nutzungskonzept. Dieses sollte insbesondere Aussagen zur geplanten Nutzung, zur Art und Anzahl der Tiere (sofern relevant), zu Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sowie zur Dauerhaftigkeit der Nutzung enthalten.

Bewerbung:

Interessenten werden gebeten, ihr Angebot schriftlich und in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens

15.01.2026, 10:00 Uhr

an folgende Adresse zu senden:

Stadtverwaltung Ohrdruf

Wirtschaftsförderung, Grundstücks- und Gebäudemanagement

Marktplatz 1

99885 Ohrdruf

Der Umschlag ist deutlich mit folgender Aufschrift zu versehen:

Nicht öffnen!

Öffentliche Ausschreibung

Ohrdruf

Pachtfläche am Goldberg (Verlängerung Reinhardtstraße)

Eine Übersendung per E-Mail oder Fax ist ausgeschlossen. Nur schriftliche und fristgerecht eingegangene Angebote können regulär berücksichtigt werden.

Besichtigung:

Eine Besichtigung der Fläche ist nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Ansprechpartner:

Frau Stegner

Tel.: 03624 / 330 400

wirtschaft@ohrdruf.de

Frau Kaufmann

Tel.: 03624 / 330 401

juliane.kaufmann@ohrdruf.de

Hinweise:

Diese Ausschreibung stellt eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Die Entscheidung über die Verpachtung trifft der Stadtrat der Stadt Ohrdruf. Es besteht kein Anspruch auf Zuschlag, weder für das wirtschaftlich höchste noch irgendein anderes Angebot. Die Stadt ist nicht verpflichtet, die Fläche zu verpachten.

Die Stadt Ohrdruf behält sich ausdrücklich Irrtümer, Änderungen, sowie die Berücksichtigung auch nicht form- oder fristgerechter Angebote vor. Ebenso ist ein Zwischenverkauf oder Zwischenverpachtung vorbehalten.

gez. Schambach