1. Mit Beschluss Nr. 87/2023 vom 30.05.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Luisenthal die Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss Nr. 88/2023 vom 30.05.2023 wurde dem Finanz-und Investitionsplan 2022-2026 zugestimmt.
2. Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde mit Schreiben vom 05.06.2023 bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha gemäß § 21 Absatz 3 ThürKO vorgelegt.
3. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 19.06.2023, eingegangen am 22.06.2023, die Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Luisenthal samt Anlagen gemäß §§60 Abs. 1, 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. §21 Absatz 3 Thür KO eingangsbestätigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung nicht.
4. Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wird dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.
5. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 07.07.2023 im Amtsblatt „Thüringer Waldbote“.
6. Die NT-Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird gemäß §57 Absatz 3 ThürKO in der Zeit vom 07.07.- 21.07.2023 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus Ohrdruf, Martkplatz 1, Finanzverwaltung Zimmer 7 ausgelegt.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach §80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO steht der NT-Haushaltsplan zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten zur Verfügung. (§80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO §57 Abs.3 Satz 3 und 4 ThürKO)
Luisenthal, den 28.06.2023
gez. Jobst
Bürgermeister
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß §21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Vorstehende Satzung:
Die Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Luisenthal werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. (§§60 Abs.1,57 Abs.3 Satz 2 und 21 Abs.3 Satz 3 ThürKO)
gez. Jobst, Bürgermeister