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Thüringer Waldbote
Ausgabe 14/2026
Aus der Stadt Ohrdruf
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Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Gotha und der Stadt Ohrdruf über die Mitbenutzung der Notunterkunft der Stadt Gotha

Die entsprechende Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Ohrdruf und der Stadt Gotha wurde durch den Landkreis Gotha im Amtsblatt (Erscheinungsdatum: 09.07.2026) öffentlich publiziert. Bürgerinnen und Bürger können den vollständigen Wortlaut der Vereinbarung sowie die dazugehörigen Bekanntmachungen direkt im Amtsblatt des Landkreises Gotha einsehen.

Der Hinweis auf die Veröffentlichung der Zweckvereinbarung durch den Landkreis Gotha findet seine Grundlage im § 12 Abs. 1 S. 4 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit.

Ohrdruf, der 22.06.2026