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Thüringer Waldbote
Ausgabe 15/2023
Aus der Stadt Ohrdruf
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1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Ohrdruf mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis (Landkreis Gotha) und als Erfüllende Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Ohrdruf folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

(1)

Stadt Ohrdruf

(2)

Stadtwirtschaft Ohrdruf

Für (1) wird der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt auf 1.690.000,00 € festgesetzt.

§ 3

(1)

Stadt Ohrdruf

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt :

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

400 v.H

b)

für die Grundstücke (B)

435 v.H.

2.

Gewerbesteuer

415 v.H.

§ 4

Stellenplan

Es gilt der in der Stadtratssitzung am 28.06.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 5

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Ohrdruf, den 20.07.2023

Stadtverwaltung Ohrdruf

als Erfüllende Gemeinde  — (Siegel)

gez. Schambach

Bürgermeister