Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Ohrdruf folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
| (1) | Stadt Ohrdruf |
| (2) | Stadtwirtschaft Ohrdruf |
Für (1) wird der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt auf 1.690.000,00 € festgesetzt.
§ 3
| (1) | Stadt Ohrdruf |
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt :
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 400 v.H |
| b) | für die Grundstücke (B) | 435 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 415 v.H. | |
§ 4
Stellenplan
Es gilt der in der Stadtratssitzung am 28.06.2023 beschlossene Stellenplan.
§ 5
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Ohrdruf, den 20.07.2023
Stadtverwaltung Ohrdruf
als Erfüllende Gemeinde — (Siegel)
gez. Schambach
Bürgermeister