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Thüringer Waldbote
Ausgabe 15/2025
Aus der Stadt Ohrdruf
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Ohrdruf

Beschluss-Nr.: 095/2025

Beschluss - Einführung einer Benutzungs- und Gebührensatzung für den Wohnmobilstellplatz am Schloss Ehrenstein

Beschlusstext

Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung für den Wohnmobilstellplatz am Schloss Ehrenstein in der vorliegenden Form zum 01.07.2025.

Beschluss-Nr.: 096/2025

Beschluss - Zukunft Tobiashammer - Maßnahmeplan für die Sicherung, den Erhalt und einen zukunfstfähigen Betrieb des Tobiashammers

Erläuterung

Der Tobiashammer kann auf eine ca. 500-jährige wechselvolle Geschichte zurückblicken. Eine genaue Jahreszahl der Entstehung des Hammers ist nicht mehr nachzuweisen. Im Jahre 1592 wurde der Hammer von Tobias Albrecht gekauft. Nach dem Besitzer Tobias Albrecht erhielt der Hammer den Namen "Tobiashammer". Seither hatte der Hammer unterschiedliche Besitzer und wurde für unterschiedliche Zwecke - aber immer als Hammerwerk - genutzt. 1972 wurde der alte, damals verfallene Hammer von dem damaligen Stahlverformungswerk Ohrdruf gekauft. Um der Nachwelt ein Denkmal von großem technischem und wirtschaftshistorischen Wert zu erhalten, wurden umfangreiche Rekonstruktionsmaßnahmen durchgeführt. 1983 wurde der Tobiashammer als Schauanlage der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Am 1.5.1993 ging der Tobiashammer in die öffentliche Hand der Stadt Ohrdruf über, mit dem Ziel, dieses Technische Denkmal der Nachwelt zu erhalten und weiterzuentwickeln. Das Objekt wurde von der Stadt an einen Betreiber verpachtet, der den Pachtvertrag jedoch aus wirtschaftlichen Gründen zum 31.12.2017 kündigte. Ein zwischen Stadt und Pächter abgeschlossener Pacht- und Treuhandvertrag regelte ein Übergangspachtverhältnis für weitere zwei Jahre und lief zum 31.12.2019 aus. Seither besteht wieder eine unmittelbare Zuständigkeit der Stadt für den Tobiashammer. Der festgestellte aufgelaufene erhebliche Sanierungsstau am Tobiashammer mitsamt dem dazugehörigen Gelände, veranlassten die Stadt nach Rückübernahme des Hammers in unmittelbare städtische Trägerschaft den öffentlichen Betrieb als technisches Denkmal einzustellen, um die notwendigen Sanierungsarbeiten vorantreiben zu können und perspektivisch einen sicheren und zeitgemäßen Schaubetrieb für das technische Denkmal zu ermöglichen. Ein Planungsbüro wurde beauftragt und arbeitet seither an der Bestandsaufnahme für notwendige Sanierungsschritte einschließlich der Planung einzelner Bauabschnitte. Im Rahmen dieser Planungen und der bisher durchgeführten erheblichen Sanierungsarbeiten wurde offenbar, dass die Kosten für die Sanierung des Tobiashammers mit dem Ziel der Wiederaufnahme des Schaubetriebs ein Vielfaches des bisher angenommenen Kostenrahmens betragen und voraussichtlich mehrere Millionen Euro in Anspruch nehmen werden. Im Stadtrat wurden deshalb Zweifel daran laut, ob die Stadt Ohrdruf die Sanierung und den späteren Betrieb des technischen Denkmals finanziell selbst stemmen kann. Es folgte eine umfassende

Diskussion in den städtischen Gremien zur Zukunft des Tobiashammers in dessen Ergebnis der Stadtrat zur weiteren Verfahrensweise folgendes beschließt:

Beschlusstext

Der Stadtrat beschließt:

1.

Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf ist sich der historischen Bedeutung des technischen Denkmals „Tobiashammer“ in Ohrdruf bewusst und wird sich für dessen Erhalt und Wiederinbetriebnahme einsetzen. Für den Stadtrat offenbart sich jedoch das Dilemma, dass die Stadt Ohrdruf mit dem Tobiashammer und dem Schloss Ehrenstein über zwei große, kulturhistorisch sehr bedeutsame Denkmale verfügt, die saniert und unterhalten werden müssen. Mit der beispielhaften - neun Jahre währenden - Sanierung des Schlosses Ehrenstein nach dem verheerenden Brand im Jahr 2013, die nach wie vor nicht vollständig abgeschlossen ist, hat die Stadt Ohrdruf bewiesen, dass sie sich ihrem historischen Erbe verpflichtet fühlt. Allerdings übersteigen die absehbaren Sanierungskosten, die für eine sichere und zeitgemäße Wiederaufnahme des Schaubetriebs des Tobiashammers erforderlich sind - einschließlich der nachfolgenden Unterhaltungsausgaben - aus heutiger Sicht die finanziellen Möglichkeiten der Stadt.

2.

Vor dem Hintergrund der unter Punkt 1 formulierten Erkenntnis, wird der Bürgermeister beauftragt, in Verhandlungen mit staatlichen Behörden sowie mit Stiftungen zur Zukunft des Tobiashammers zu treten, mit dem Ziel in Zusammenarbeit mit diesen eine neue Trägerschaft für das technische Denkmal zu finden.

3.

Sollte sich in den Verhandlungen mit der Landesregierung keine Möglichkeit einer unmittelbaren oder mittelbaren Landesträgerschaft oder auch keine Trägerschaft sonstiger Dritter abzeichnen, wird die Verwaltung beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren zu einer möglichen Veräußerung des Tobiashammers an einen geeigneten Investor vorzubereiten und in Abstimmung mit dem Stadtrat auf den Weg zu bringen.

4.

Die für den Erhalt des Tobiashammers dringend erforderlichen Investitionen (u.a. Sanierung des großen Schornsteins, des Daches um das Schornsteingebäude, die Schwammsanierung und Wandabdichtung am Hammergebäude) sind zu planen und nach Möglichkeit mit Fördermitteln umzusetzen.

5.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen zur Arrondierung des Gesamtgrundstückes für den Tobiashammer fortzusetzen.

Beschluss-Nr.: 097/2025

Stundungsbeschluss

- nicht öffentlich

Beschluss-Nr.: 098/2025

Vergabebeschluss

- nicht öffentlich

Beschluss-Nr.: 099/2025

Grundstücksangelegenheit

- nicht öffentlich

Beschluss-Nr.: 100/2025

Grundstücksangelegenheit

- nicht öffentlich

Beschluss-Nr.: 101/2025

Grundstücksangelegenheit

- nicht öffentlich

Beschluss-Nr.: 102/2025

Beschluss - Außerplanmäßige Ausgabe für Maßnahmen zur Sicherstellung der Ärzteversorgung in Ohrdruf

- nicht öffentlich

Beschluss-Nr.: 103/2025

Beschluss - Zuschuss für Ärzte zur Existenzgründung in Ohrdruf

- nicht öffentlich