Titel Logo
Thüringer Waldbote
Ausgabe 16/2025
Aus der Stadt Ohrdruf
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ohrdruf für das Haushaltsjahr 2025

1.

Mit Beschluss Nr. 104/2025 vom 26.06.2025 hat der Stadtrat der Stadt Ohrdruf die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss Nr. 105/2025 vom 26.06.2025 wurde der Fortschreibung des Finanzplanes und des ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2024-2028 zugestimmt.

2.

Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde vom 09.07.2025 wird dem Stadtrat am 04.09.2025 zur Kenntnis gegeben.

3.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 01.08.2025 im Amtsblatt „Thüringer Waldbote“.

4.

Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen wird gemäß § 60 Abs. 1 ThürKO, § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 01.08. bis zum 15.08.2025 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme im Rathaus Ohrdruf, Markplatz 1, Finanzverwaltung Zimmer 9, ausgelegt. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres steht der Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten im Rathaus Ohrdruf, Marktplatz 1, Finanzverwaltung Zimmer 9 zur Verfügung (§ 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO i. V. m. § 80 Abs. 3 Satz 1ThürKO)

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Vorstehende Satzung:

1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Stadt Ohrdruf sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

gez. Schambach

Bürgermeister