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Thüringer Waldbote
Ausgabe 16/2025
Aus der Stadt Ohrdruf
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ohrdruf mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis (Landkreis Gotha) und als Erfüllende Gemeinde für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Ohrdruf folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

erhöht um:

vermin-

dert um:

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes

einschl. des Nachtrages

a) im Verwaltungs-

haushalt

die Einnahmen

1.386.950,00

22.268.000,00

23.654.950,00

die Ausgaben

1.386.950,00

22.268.000,00

23.654.950,00

b) im Vermögens-

haushalt

die Einnahmen

1.861.800,00

9.125.850,00

10.987.650,00

die Ausgaben

1.861.800,00

9.125.850,00

10.987.650,00

§ 2

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Ohrdruf, den 11.07.2025

Stadt Ohrdruf

als Erfüllende Gemeinde — (Siegel)

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