Übersichtsplan zum Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung der Stadt Ohrdruf für das Gebiet "Schillbachstraße" im OT Wölfis
Für die vom Stadtrat der Stadt Ohrdruf in öffentlicher Sitzung am 28.06.2023 mit Beschluss Nr. 557/2023 beschlossene Einbeziehungssatzung „Schillbachstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wurde mit Schreiben vom 28.08.2023 durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha die Eingangsbestätigung erteilt.
Die Erteilung der Eingangsbestätigung wird hiermit bekannt gemacht.
Die Einbeziehungssatzung „Schillbachstraße“ im Ortsteil Wölfis der Stadt Ohrdruf tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichungen (§ 10 Abs. 3 S. 5 BauGB). Gemäß § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO wird die Einbeziehungssatzung mit der Begründung ab sofort während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Ohrdruf im Bauamt, Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft erteilt. Entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB wird die in Kraft getretene Satzung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend unter www.ohrdruf.de > Aktuelles veröffentlicht.
Für den Fall, dass durch die Einbeziehungssatzung Vermögensnachtteile im Sinne der §§ 39 - 42 BauGB eintreten, können Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden.
Die Fälligkeit der Ansprüche kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistungen der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).
Unbeachtlich sind 1. Eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-Formvorschriften und 2. Nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung schriftlich gegenüber der Stadt Ohrdruf unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Die ungefähre Lage des Geltungsbereiches der Planung ist aus beistehender Informationsskizze ersichtlich.
gez. Schambach
Bürgermeister