Die Stadt Ohrdruf verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgende Immobilie zum Höchstgebot:
| Flst. 686/1, 688/3, 686/2, 686/3 Flur 2, Gleichenstraße 14, 99885 Ohrdruf | |
| Gemarkung: | Ohrdruf |
| Flur: | 2 |
| Flurstück: | 686/1, 688/3, 686/2, 686/3 |
| Grundstücksfläche: | 914 m² |
| Brutto Wohnfläche: | 600 m² |
| Baujahr: | Anfang 18. Jhdt. |
| Lage: | Gleichenstraße 14, 99885 Ohrdruf |
| Mindestgebot: | 100.000,00 € |
Objektbeschreibung
Bei dem Objekt handelt es sich um ein dreigeschossiges, leerstehendes Mehrfamilienhaus, welches unterkellert ist und das Dachgeschoss nicht ausgebaut ist.
Das großflächige Grundstück ist im straßenanliegenden Teil eher rechteckig, im hinteren Teil unregelmäßig geschnitten. Eine Zufahrt linksseitig des Gebäudes ist gegeben. Das Gelände ist eben und im hinteren Bereich mit einem modernen Holzzaun ausgestattet.
Das Gebäude wurde Anfang des 18. Jhdt. errichtet, ursprünglich als Forsthaus, anschließend als Gasthaus und zuletzt als Kinder- bzw. Wohneinrichtung genutzt. Das Wohnhaus besitzt ein mittig angeordnetes, geräumiges Treppenhaus. Von hier aus werden pro Etage zwei Wohnungen erschlossen, sodass von EG bis zum 2. OG insgesamt sechs Wohnungen angeordnet werden können.
Das Objekt ist ein in massiver Bauweise errichtetes Gebäude, das einen erheblichen Instandhaltungs- und Modernisierungsstau aufweist.
Neben dem Kaufpreisangebot wird die Abgabe eines Nutzungskonzept und ein Finanzierungsnachweis gefordert, welche wie folgt gewertet werden: Kaufpreis 30 Pkt., Nutzungskonzept 60 Pkt., Finanzierungsnachweis 10 Pkt.
Die Angebote sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bis zum 30.09.2025 10.00 Uhr an die
Stadtverwaltung Ohrdruf
Wirtschaftsförderung, Grundstücks- und Gebäudemanagement
Marktplatz 1
99885 Ohrdruf
zu senden. Der Umschlag soll mit folgender Aufschrift versehen sein:
Nicht öffnen!
Öffentliche Ausschreibung
Ohrdruf
Gleichenstraße 14
Eine Übersendung der Angebote per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.
Für eine Besichtigung des Objektes bitten wir um telefonisch Vereinbarung.
Ihre Ansprechpartner sind Frau Stegner (03624 / 330 400, wirtschaft@ohrdruf.de) oder Frau Kaufmann (03624 / 330 265, juliane.kaufmann@ohrdruf.de)
Diese Ausschreibung ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat. Es besteht keine Pflicht, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Die Stadt ist nicht verpflichtet, an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Die Stadt Ohrdruf behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.
gez. Schambach