Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden (§ 47e BImSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Für die Aufstellung des auf den Daten der Lärmkartierung basierenden Lärmaktionsplanes für die Stadt Ohrdruf ist die Stadtverwaltung Ohrdruf im übertragenen Wirkungskreis zuständig. Nach § 47d Abs. 2 BImSchG soll es auch Ziel dieser Lärmaktionspläne sein, „ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen".
Die Grundlage eines jeden Lärmaktionsplans bilden Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG und der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) erstellt werden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar.
Die Lärmkartierung 2022 wurde abgeschlossen. Die Ergebnisse können auf der Internetseite des TLUBN unter https://www.tlubn.thueringen.de/kd/ eingesehen werden.
Weiterführende Informationen erhalten finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Ohrdruf:
https://www.ohrdruf.de/wirtschaftstadtentwicklung/laermaktionsplan