Bitte denken Sie daran, dass am 15. Februar die Grundsteuer sowie die Hundesteuer für das I. Quartal 2024 an die Stadt zu überweisen ist.
Bürger, die ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Steuern und Gebühren erteilt haben, wird der jeweils fällige Betrag von dem angegebenen Bankkonto eingezogen.
Alle anderen Steuerzahler überweisen bitte die fälligen Steuern unter Angabe des Kassenzeichens (10-………..…/ befindet sich rechts oben auf dem Bescheid) auf folgendes Bankkonto der Stadt Ohrdruf:
| IBAN: | DE47 1203 0000 1008 3843 21 |
| BIC: | BYLADEM1001 |
Finanzverwaltung - Abt. Steuern