Es wird immer wieder festgestellt, dass einige Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Nach den Hundesteuersatzungen der Stadt Ohrdruf und der Gemeinde Luisenthal ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadt- bzw. Gemeindegebiet steuerpflichtig! Hundehalter werden aufgefordert, ihrer Anzeigepflicht unverzüglich nachzukommen.
Um diesen Schritt zu erleichtern, fügen wir auf der folgenden Seite ein Formular bei, welches ausgefüllt an die Stadt Ohrdruf zurückgeschickt werden muss. Das Formular gibt es auch auf unserer Internetseite oder direkt beim Steueramt Ohrdruf. Verstöße gegen die Hundesteuersatzungen, besonders wegen nicht oder nicht rechtzeitiger Anmeldung können mit einem Bußgeld geahndet werden. Soweit Feststellungen von Amts wegen nicht angemeldeter Hunde getroffen werden, wird die Einleitung eines Bußgeldverfahrens aus Gründen der Steuergerechtigkeit unumgänglich sein.
Steueramt und Ordnungsamt Stadtverwaltung Ohrdruf