Die Stadt Ohrdruf sucht für die Besetzung der Schiedsstelle Ohrdruf (mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis) ab Januar 2025 geeignete Personen als Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im Allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 25 und 70 Jahren alt sind, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben und für die kein Betreuer bestellt wurde. Die geeignete Person muss im Schiedsamts- bzw. Schiedsstellenbezirk wohnen.
Die Schiedsperson und dessen Stellvertreter werden auf die Dauer von 5 Jahren vom Stadtrat der Stadt Ohrdruf gewählt. Die Berufung erfolgt durch das Amtsgericht Gotha.
Eignungskriterien für das Schiedsamt gem. § 3 ThürSchStG:
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:
| 1. | wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde; |
| 2. | eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann; |
| 3. | eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; |
| 4. | eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist. |
Aufgaben einer Schiedsperson:
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschickt aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Anforderungen an die Schiedsperson:
| • | ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen |
| • | Schreibgewandtheit |
| • | ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören |
| • | Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung |
| • | Bereitschaft zur Teilnahme an regionalen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des Bundes der Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) |
Entschädigung:
Die Stadt Ohrdruf zahlt eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro. Die Kosten für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen werden durch die Stadt Ohrdruf getragen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, bitten wir um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen mit der Angabe der bevorzugten Position (Schiedsperson oder stellvertretende Schiedsperson).
Bewerbungsschluss ist der 06.12.2024, 10.00 Uhr
Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen senden Sie an:
Stadt Ohrdruf
Hauptamt
Marktplatz 1
99885 Ohrdruf
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Rieß (Tel.: 03624/330121, E-Mail: franziska.riess@ohrdruf.de) oder Frau Effenberger (Tel.: 03624/330205, E-Mail: sandra.effenberger@ohrdruf.de)
Hinweise:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Zusendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail nicht erwünscht.
Bewerbungs-/Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berück-sichtigter Bewerbender gemäß § 27 Abs. 4 ThürDSG i. V. m. Art. 17 Abs. 1 a DSGVO ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.
Informationen zum Datenschutz:
Die Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Eine entsprechende Information gemäß Art. 13 DSGVO erfolgt nach Einreichung Ihrer Unterlagen.
gez. Stefan Schambach
-Bürgermeister-