| 1. | Mit Beschluss Nr. 153/2025 vom 20.11.2025 hat der Stadtrat der Stadt Ohrdruf die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss Nr. 154/2025 vom 20.11.2025 wurde der Fortschreibung des Finanzplanes und des ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2024-2028 zugestimmt |
| 2. | Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde vom 04.12.2025 wird dem Stadtrat am 18.12.2025 zur Kenntnis gegeben. |
| 3. | Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 19.12.2025 im Amtsblatt „Thüringer Waldbote“. |
| 4. | Die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen wird gemäß § 60 Abs. 1 ThürKO, § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 19.12.2025 bis zum 02.01.2026 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme im Rathaus Ohrdruf, Markplatz 1, Finanzverwaltung Zimmer 9, ausgelegt. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres steht der Haushaltsplan / Nachtragshaushaltsplan / 2. Nachtragshaushaltsplan zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten im Rathaus Ohrdruf, Marktplatz 1, Finanzverwaltung Zimmer 9 zur Verfügung (§ 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO i. V. m. § 80 Abs. 3 Satz 1ThürKO) |
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Vorstehende Satzung:
2. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Stadt Ohrdruf sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
gez. Schambach
Bürgermeister
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Ohrdruf folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| erhöht um: | vermindert um: | und damit der Gesamt- betrag des Haushalts- planes einschl. der Nachträge | |
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| gegenüber bisher | auf nunmehr festgesetzt |
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| € | € | € | € |
| a) | im Verwaltungs- haushalt |
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| die Einnahmen |
| 2.566.650,00 | 23.654.950,00 | 21.088.300,00 |
| die Ausgaben |
| 2.566.650,00 | 23.654.950,00 | 21.088.300,00 |
| b) | im Vermögens- haushalt |
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| die Einnahmen |
| 704.950,00 | 10.987.650,00 | 10.282.700,00 |
| die Ausgaben |
| 704.950,00 | 10.987.650,00 | 10.282.700,00 |
§ 2
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
| Ohrdruf, den 08.12.2025 | ||
| Stadt Ohrdruf als Erfüllende Gemeinde |
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| (Siegel) | ..…................................... |
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| Schambach Bürgermeister |
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