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Thüringer Waldbote
Ausgabe 26/2025
Aus der Stadt Ohrdruf
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Beschluss- und Anzeigevermerk

1.

Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf hat am 04.09.2025 mit Beschluss-Nr. 132/2025 die 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Ohrdruf (Sondernutzungsgebührensatzung) beschlossen.

2.

Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte mit Schreiben vom 08.09.2025 die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde (Kommunalaufsicht) des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 19.09.2025 die Eingangsbestätigung erteilt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt oder Beanstandungen festgestellt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung öffentlich bekannt zu machen.

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Ohrdruf (Sondernutzungsgebührensatzung)

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 270), der §§ 18 und 21 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) in aktuell geltender Fassung und des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in aktuell geltender Fassung, erlässt die Stadt Ohrdruf, auf Grund des Beschlusses des Stadtrates vom 04.09.2025 die folgende 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Ohrdruf (Sondernutzungsgebührensatzung):

§ 1 Änderung der Satzung

Die Anlage zur Satzung über Sondernutzungsgebühren der Stadt Ohrdruf (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 29.06.2020 wird wie folgt geändert:

1.

Änderung in I. Gebührengruppe 1 im Verzeichnis der Sondernutzungsgebühr

a)

Punkt 1.28 wird wie folgt geändert:

Die Bezeichnung „Materiallagerung“ wird mit einem Komma um den Passus „Abstellen von Betriebsmitteln als gewerblicher Lagerplatz“ ergänzt.

b)

Punkt 1.37 wird wie folgt geändert:

Hinter der Bezeichnung „Aufgrabungen aller Art“ wird ergänzt: „(ausgenommen Aufgrabungen i.S. von § 10 Abs. 1 Sondernutzungssatzung)“

2.

Änderung in II. Gebührengruppe 2 im Verzeichnis der Sondernutzungsgebühr

a)

Punkt 2.03 wird vor „Werbeanlagen und Warenautomaten“ gesetzt

b)

Hinter Punkt 2.03 Werbeanlagen und Warenautomaten wird folgendes in Klammern gefasst: „(Ausnahme Werbebanner und Plakatträger)“.

c)

Die Unterscheidung „auf Dauer“ wird mit Buchstabe a) und die Unterscheidung „vorübergehend“ wird mit Buchstabe b) versehen

d)

Punkt 2.04 wird „Werbebanner“ mit dem Zusatz: „(genehmigt werden Banner für die Dauer von maximal 3 Wochen) mit einer Sondernutzungsgebühr von 10,00 € pro Woche“

3.

Änderung in III. Gebührengruppe 3 im Verzeichnis der Sondernutzungsgebühr

Bei Punkt 3.10 wird die Ergänzung „genehmigt werden Banner für die Dauer von maximal 3 Wochen“ ersatzlos gestrichen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ohrdruf, den 28.11.2025

Schambach

Bürgermeister  —  -Dienstsiegel-

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Ohrdruf vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Ohrdruf (Sondernutzungsgebührensatzung) sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

gez. Schambach

Bürgermeister