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Thüringer Waldbote
Ausgabe 3/2025
Aus der Stadt Ohrdruf
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Luisenthal für das Haushaltsjahr 2025

1.

Mit Beschluss Nr. 12/2024 vom 26.11.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Luisenthal die Haushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss Nr. 13/2024 vom 26.11.2024 wurde dem Finanz-und Investitionsplan 2024-2028 zugestimmt.

2.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde mit Schreiben vom 27.11.2024 bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha gemäß § 21 Absatz 3 ThürKO vorgelegt.

3.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 17.12.2024, per E-Mail eingegangen am 17.12.2024, die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Luisenthal samt Anlagen gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Absatz 3 ThürKO eingangsbestätigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die vorgelegte Haushaltssatzung nicht.

4.

Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wird dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.

5.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 30.01.2025 im Amtsblatt „Thüringer Waldbote“.

6.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird gemäß §57 Absatz 3 ThürKO in der Zeit vom 30.01.- 14.02.2025 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus Ohrdruf, Marktplatz 1, Finanzverwaltung Zimmer 7, ausgelegt.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres steht der Haushaltsplan zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten im Rathaus Ohrdruf, Marktplatz 1, Finanzverwaltung Zimmer 7 zur Verfügung (§80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO und §57 Abs. 3 Sätze 3 und 4 ThürKO)

Luisenthal, den 08.01.2025

gez. Jobst

Bürgermeister

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß §21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Vorstehende Satzung:

Die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Luisenthal sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

gez. Jobst, Bürgermeister