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Thüringer Waldbote
Ausgabe 3/2025
Aus der Stadt Ohrdruf
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Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Luisenthal (Landkreis Gotha) für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Luisenthal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.847.000,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

219.600,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen..

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt :

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(A)

300 v.H

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

wird auf 180.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Stellenplan

Es gilt der in der Gemeinderatssitzung am 26.11.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft

Luisenthal, den 08.01.2025

Gemeinde Luisenthal

gez. Jobst — Siegel

Bürgermeister