Auf Grund §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Luisenthal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.847.000,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 219.600,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen..
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt :
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H |
| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 180.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Stellenplan
Es gilt der in der Gemeinderatssitzung am 26.11.2024 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft
Luisenthal, den 08.01.2025
Gemeinde Luisenthal
gez. Jobst — Siegel
Bürgermeister