| 1. | Mit Beschluss Nr. 475/2022 vom 21.12.2022 hat der Stadtrat der Stadt Ohrdruf die Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss Nr. 476/2022 vom 21.12.2022 wurde dem Finanz- und Investitionsplan 2022-2026 zugestimmt. |
| 2. | Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde mit Schreiben vom 02.01.2023 bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha gemäß § 21 Absatz 3 ThürKO vorgelegt. |
| 3. | Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 19.01.2023, eingegangen am 23.01.2023, die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Ohrdruf samt Anlagen gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Absatz 3 ThürKO eingangsbestätigt. |
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| Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die vorgelegte Haushaltssatzung nicht. |
| 4. | Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wird dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben. |
| 5. | Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 03.03.2023 im Amtsblatt „Thüringer Waldbote“. |
| 6. | Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 03.03.-17.03.2023 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus Ohrdruf, Martkplatz 1, Finanzverwaltung Zimmer 9, ausgelegt. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres steht der Haushaltsplan zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten im Rathaus Ohrdruf, Marktplatz 1, Finanzverwaltung Zimmer 9 zur Verfügung (§ 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO und § 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO) |
Ohrdruf, den 14.02.2023
gez. Schambach
Bürgermeister
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Vorstehende Satzung:
Die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Ohrdruf sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
gez. Schambach, Bürgermeister