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Thüringer Waldbote
Ausgabe 4/2023
Aus der Stadt Ohrdruf
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Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

der Stadt Ohrdruf mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis (Landkreis Gotha) und als Erfüllende Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Ohrdruf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen mit

18.814.000,00 €

und in den Ausgaben mit

18.814.000,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen mit

4.336.100,00 €

und in den Ausgaben mit

4.336.100,00 €

ab.

§ 2

(1) Stadt Ohrdruf

(2) Stadtwirtschaft Ohrdruf

Für (1) und (2) sind keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.

§ 3

(1) Stadt Ohrdruf

(2) Stadtwirtschaft Ohrdruf

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.690.000,00 € festgesetzt.

§ 4

(1) Stadt Ohrdruf

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v.H

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

(1) Stadt Ohrdruf

(2) Stadtwirtschaft Ohrdruf

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird

(1) für die Stadt Ohrdruf auf  — 2.000.000,00 €

(2) für die Stadtwirtschaft Ohrdruf auf —  500.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

(1) Verwaltungsumlage (Kostenersatz der Gemeinden)

Für die Erfüllung der Aufgaben nach § 3 und § 4 der Zweckvereinbarung erhebt die Erfüllende Gemeinde, soweit ihre Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen, eine Umlage.

Für die Berechnung der Gemeindeumlage (Kostenersatz) wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand 31.12.2021 auf 10.698 Einwohner festgesetzt.

Einwohnerzahl

Verwaltungsumlage

Ohrdruf

9.525

1.428.750,00 €

Luisenthal

1.173

175.950,00 €

Gesamt

10.698

Die Gemeindeumlage (Kostenersatz) wird je Einwohner für die Kernverwaltung auf 12,50 € pro Monat festgesetzt.

(2) Stellenplan

Es gilt der in der Stadtratssitzung am 21.12.2022 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft

Ohrdruf, den 24.01.2023

Stadtverwaltung Ohrdruf

als Erfüllende Gemeinde

Schambach

Bürgermeister — (Siegel)