Auf Grund §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Ohrdruf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen mit | 18.814.000,00 € | |
| und in den Ausgaben mit | 18.814.000,00 € |
und im Vermögenshaushalt
| in den Einnahmen mit | 4.336.100,00 € | |
| und in den Ausgaben mit | 4.336.100,00 € |
ab.
§ 2
(1) Stadt Ohrdruf
(2) Stadtwirtschaft Ohrdruf
Für (1) und (2) sind keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.
§ 3
(1) Stadt Ohrdruf
(2) Stadtwirtschaft Ohrdruf
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.690.000,00 € festgesetzt.
§ 4
(1) Stadt Ohrdruf
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H |
|
| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 400 v.H. | |
§ 5
(1) Stadt Ohrdruf
(2) Stadtwirtschaft Ohrdruf
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
(1) für die Stadt Ohrdruf auf — 2.000.000,00 €
(2) für die Stadtwirtschaft Ohrdruf auf — 500.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
(1) Verwaltungsumlage (Kostenersatz der Gemeinden)
Für die Erfüllung der Aufgaben nach § 3 und § 4 der Zweckvereinbarung erhebt die Erfüllende Gemeinde, soweit ihre Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen, eine Umlage.
Für die Berechnung der Gemeindeumlage (Kostenersatz) wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand 31.12.2021 auf 10.698 Einwohner festgesetzt.
|
| Einwohnerzahl | Verwaltungsumlage |
| Ohrdruf | 9.525 | 1.428.750,00 € |
| Luisenthal | 1.173 | 175.950,00 € |
| Gesamt | 10.698 |
Die Gemeindeumlage (Kostenersatz) wird je Einwohner für die Kernverwaltung auf 12,50 € pro Monat festgesetzt.
(2) Stellenplan
Es gilt der in der Stadtratssitzung am 21.12.2022 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft
Ohrdruf, den 24.01.2023
Stadtverwaltung Ohrdruf
als Erfüllende Gemeinde
Schambach
Bürgermeister — (Siegel)