Beschluss-Nr.: 162/2025
Beschluss - 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Ohrdruf
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Ohrdruf.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 163/2025
Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2026 samt Anlagen
Beschlusstext
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2026 samt ihrer Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 164/2025
Beschlussfassung des Finanzplanes einschließlich Investitionsprogramm 2025 - 2029
Beschlusstext
Der Stadtrat beschließt den Finanzplan 2025 - 2029 einschließlich des dazugehörigen Investitionsprogrammes 2025 - 2029.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 3
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 165/2025
Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan - einschließlich Finanz- und Vermögensplan - des Eigenbetriebes „Stadtwirtschaft Ohrdruf“ für das Jahr 2026
Beschlusstext
Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2026 einschließlich Finanz- und Vermögensplan 2025 - 2029 des Eigenbetriebes „Stadtwirtschaft Ohrdruf“.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 166/2025
Beschluss - Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Stadtwirtschaft Ohrdruf
Beschlusstext
Gemäß § 80 Abs. 3 Thür. Ko und § 25 Abs. 3 Thür. EBV wird vom Stadtrat der Jahresabschluss 2024 der Stadtwirtschaft Ohrdruf festgestellt. Der Jahresgewinn in Höhe von 759.441,22 € beinhaltet
| - | für die Wohnungswirtschaft einen Gewinn in Höhe von 338.879,40 € |
| - | für das Heizhaus einen Gewinn in Höhe von 51.620,53 € |
| - | für den Bauhof einen Gewinn in Höhe von 36.872,49 € |
| - | für den Forst einen Gewinn in Höhe von 332.068,80 € |
Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Wohnungswirtschaft in Höhe von € 338.879,40 wird der Allgemeinen Rücklage SWO zugeführt. Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Heizhaus in Höhe von € 51.620,53 wird der Allgemeinen Rücklage SWO zugeführt.
Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Bauhof in Höhe von € 36.872,49 soll, nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus 2023 € 30.279,26, dem Haushalt der Stadt Ohrdruf zurückgeführt werden. Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Forst in Höhe von € 332.068,80 wird der Rücklage Forst zugeführt.
Die gemäß § 25 Abs. 3 Thür. EBV geforderten Unterlagen, wie Exemplar der Bilanz, des Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Anlagennachweis, Lagebericht und Stellungnahme des Werkausschusses, wurden ausgereicht.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 167/2025
Beschluss - Entlastung der Werkleitung zum Jahresabschlusses 2024
Beschlusstext
Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und der Verwendung des Ergebnisses erteilt der Stadtrat der Werkleitung der SWO die Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 168/2025
Beschluss über die Mittelreservierung des Heizhauses
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf beschließt die Mittelreservierung i.H.v. 51.620,53 € für das Wirtschaftsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 169/2025
Beschluss - Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Ohrdruf
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf stellt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Ohrdruf nach erfolgter Prüfung fest.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 170/2025
Beschluss - Entlastung des Bürgermeisters - Haushalt 2020 der Stadt Ohrdruf
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf entlastet gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach erfolgter Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung den Bürgermeister der Stadt Ohrdruf für das Haushaltsjahr 2020.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 171/2025
Beschluss - Entlastung der Beigeordneten - Haushalt 2020 der Stadt Ohrdruf
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf entlastet gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach erfolgter Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung die Beigeordneten der Stadt Ohrdruf für das Haushaltsjahr 2020.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 172/2025
Beschluss - Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Ohrdruf
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf stellt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Ohrdruf nach erfolgter Prüfung fest.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 173/2025
Beschluss - Entlastung des Bürgermeisters - Haushalt 2021 der Stadt Ohrdruf
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf entlastet gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach erfolgter Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung den Bürgermeister der Stadt Ohrdruf für das Haushaltsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 174/2025
Beschluss - Entlastung der Beigeordneten - Haushalt 2021 der Stadt Ohrdruf
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf entlastet gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach erfolgter Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung die Beigeordneten der Stadt Ohrdruf für das Haushaltsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 175/2025
Beschluss - Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Ohrdruf
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf stellt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 der Stadt Ohrdruf nach erfolgter Prüfung fest.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 176/2025
Beschluss - Entlastung des Bürgermeisters - Haushalt 2022 der Stadt Ohrdruf
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf entlastet gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach erfolgter Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung den Bürgermeister der Stadt Ohrdruf für das Haushaltsjahr 2022.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 177/2025
Beschluss - Entlastung der Beigeordneten - Haushalt 2022 der Stadt Ohrdruf
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf entlastet gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach erfolgter Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung die Beigeordneten der Stadt Ohrdruf für das Haushaltsjahr 2022.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 178/2025
Beschluss - Überplanmäßige Ausgabe - Sanierung Kegelbahn Crawinkel
Beschlusstext
Der Stadtrat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 7.000,- € in der HHSt. 2.56030.940000. „Kegelbahn Crawinkel“ zu. Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch eine Entnahme aus der HHSt. 2.67000. 941 000. „Straßenbeleuchtung Stadtgebiet“.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 179/2025
Beschluss: Überplanmäßige Ausgabe in der HHSt 1.46400.712000 Zuschuss Betriebskosten an Gemeinden / Kindertageseinrichtungen
Beschlusstext
Der Stadtrat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 9.500,- € in der HHSt 1.46400.712000 - Zuschuss Betriebskosten an Gemeinden - zu. Die Deckung erfolgt über die Mehreinnahme in der Haushaltsstelle 1.46400.171200 Zuweisung vom Land / Beitragsfreiheit.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 180/2025
Beschluss: Überplanmäßige Ausgabe in der HHSt 1.46400.712000 Zuschuss Betriebskosten an Gemeinden / Kindertageseinrichtungen
Beschlusstext
Der Stadtrat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 9.500,- € in der HHSt 1.46400.712000 - Zuschuss Betriebskosten an Gemeinden - zu. Die Deckung erfolgt über die Mehreinnahme in der Haushaltsstelle 1.46400.171200 Zuweisung vom Land / Beitragsfreiheit.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 181/2025
Beschluss - Überplanmäßige Ausgabe in der HHSt. 2 61000 940 200 Sanierung städtische Wohngebäude Löberstraße 12-18
Beschlusstext
Der Stadtrat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in der HHSt. 2 61000 940 200 Sanierung städtische Wohngebäude Löberstraße 12-18 in Höhe von 27.500 € zu.
Die Deckung der Mittel erfolgt aus zu erwartenden Einsparungen über die Haushaltsstelle 2 36500 943 000 Sanierung Nordflügel - Heizungserneuerung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 182/2025
Beschluss - Ermächtigung zur Vergabe der Bauleistungen zur Sanierung der Häuser Löberstrasse 12-18 - Abrissarbeiten
Beschlusstext
Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, eine Vergabe der Bauleistung zum Abriss der Nebengebäude und Entkernung der Häuser Löberstrasse 12 bis 18 vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 183/2025
Personalangelegenheit
- nicht öffentlich -
Beschluss-Nr.: 184/2025
Personalangelegenheit
- nicht öffentlich -
Beschluss-Nr.: 185/2025
Stundungsbeschluss
- nicht öffentlich -
Beschluss-Nr.: 186/2025
Grundstücksangelegenheit
- nicht öffentlich -
Mitteilung der Finanzverwaltung
Öffentliche Bekanntmachung - Auslegung der Jahresrechnungen 2020 - 2022
Bezugnehmend auf die Beschlüsse Nr. 169/2025 - 177/2025 ergeht folgender Hinweis:
Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen, die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen und Entlastung des Haushalts sowie der Schlussbericht des Rechnungs-prüfungsamtes des Landratsamtes Gotha für die Jahre 2020 bis 2022 der Stadt Ohrdruf liegen in der Zeit vom 27.02.2026 - 13.03.2026 im Rathaus Ohrdruf, Marktplatz 1, in der Stadtkämmerei, Zimmer 9 während der allgemeinen Sprechzeiten öffentlich aus. (Tel. 03624 330300/ Frau Jasch) Sie werden weiterhin gemäß § 80 (4) ThürKO bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnungen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Ohrdruf, den 06.02.2026
gez. Schambach
Bürgermeister