Monat: März (17.03.2025 - 30.03.2025)
| 1. | An den aufgeführten Tagen/Zeiträumen wird auf dem StOÜbPl „Ohrdruf“ geschossen, gesprengt und auch außerhalb der angegebenen Zeiten geübt. |
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| Tag | Datum | Sperrzeit |
| 12. KW | ||
| Montag | 17.03.2025 | 07:00 - 16:30 |
| Dienstag | 18.03.2025 | 07:00 - 01:00 |
| 17.03.2025 bis 20.03.2025 Laserschießen Bundeswehrfeuerwehr Vorort! | ||
| Mittwoch | 19.03.2025 | 07:00 - 01:00 |
| Donnerstag | 20.03.2025 | 07:00 - 01:00 |
| Freitag | 21.03.2025 |
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| Samstag | 22.03.2025 |
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| Sonntag | 23.03.2025 |
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| 13. KW | ||
| Montag | 24.03.2025 | 07:00 - 16:30 |
| Dienstag | 25.03.2025 | 07:00 - 16:30 |
| Mittwoch | 26.03.2025 | 07:00 - 16:30 |
| Donnerstag | 27.03.2025 | 07:00 - 16:30 |
| Freitag | 28.03.2025 | 07:00 - 14:00 |
| Samstag | 29.03.2025 |
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| Sonntag | 30.03.2025 |
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| Anfang und Ende der Sperrzeiten werden bei Tag durch aufgezogene rot-weiße Signalkörbe und bei Nacht durch an den Signalmasten angebrachte rote Warnleuchten angezeigt. |
| Auch außerhalb der angegebenen Sperrzeiten ist das Betreten und Befahren des StOÜbPl ohne Genehmigung der Leit- und Kontrollstelle verboten. |
| 2. | Das gesamte Standortübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich und gleichzeitig Gesamtgefahrenbereich! |
| Die Grenzen sind durch Warntafeln sowie durch feste und bewegliche Schranken kenntlich gemacht! |
| Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzeiten hinaus geschlossen gehalten. |
| 3. | Das unbefugte Betreten und Befahren des StOÜbPl sowie das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt! |
| VORSICHT!BLINDGÄNGER!, ÜBUNGEN VON KRAFTFAHRZEUGEN, STRASSENVERSCHMUTZUNGEN, UNBELEUCHTETE UND GETARNTE KRAFTFAHRZEUGE SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM STANDORTÜBUNGSPLATZ. |
| Den Anordnungen der Kontrollorgane und der Absperrposten des Standortübungsplatzes ist Folge zu leisten. |
im Auftrag
UstgPersStOÄ Gotha
Btrb StOÜbPl Ohrdruf