Die Stadt Ohrdruf verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgende Immobilie zum Höchstgebot:
Ehemaliges Gasthaus „Drei Linden" in Crawinkel mit großem Außengelände, Flst. 226/2 Flur 2, Gemarkung Crawinkel
| Gemarkung: | Crawinkel |
| Flur: | 2 |
| Flurstück: | 226/2 |
| Grundstücksfläche: | 3.904 m² |
| Grundfläche aller Gebäude: | 525 m² |
| Baujahr: | um 1900 |
| Lage: | Große Bahnhofstraße 25, 99885 Ohrdruf OT Crawinkel |
| Mindestgebot: | 160.000,00 € |
Objektbeschreibung
Bei dem Objekt handelt es sich um eine ehemalige - nun leerstehende - Gaststätte mit Wohnungen im 1. und 2.OG. Der Dachboden ist nicht ausgebaut.
Zum Gebäudegrundstück gehört ein schönes, großes und begrüntes Außengelände. Von den ca. 2.500 m² grünem Außengelände sind derzeit 780 m² verpachtet. Dieser Pachtvertrag ist kündbar, kann aber auch übernommen werden. Das Außengelände verfügt über einen Hinterausgang, von dem aus man den Crawinkler „Weg hinter den Gärten" erreicht.
Das Gebäude wurde um 1900 errichtet. Weiterhin befinden sich auf dem Gelände eine Doppelgarage sowie eine Scheune, welche mit einem Durchgang verbunden sind. Die Nebengelasse wurden bis vor kurzem als Bauhofstützpunkt des Ohrdrufer Ortsteiles Crawinkel genutzt.
Neben dem Kaufpreisangebot wird die Abgabe eines Nutzungskonzeptes und ein Finanzierungsnachweis gefordert, welche wie folgt gewertet werden: Kaufpreis 30 Pkt., Nutzungskonzept 60 Pkt., Finanzierungsnachweis 10 Pkt.
Die Angebote sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bis zum 08.06.2026 10.00 Uhr an die
Stadtverwaltung Ohrdruf
Wirtschaftsförderung, Grundstücks- und Gebäudemanagement
Marktplatz 1
99885 Ohrdruf
zu senden. Der Umschlag soll mit folgender Aufschrift versehen sein:
Nicht öffnen!
Öffentliche Ausschreibung
Crawinkel
Große Bahnhofstraße 25
Eine Übersendung der Angebote per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.
Für eine Besichtigung des Objektes bitten wir um Terminvereinbarung.
Ihre Ansprechpartner sind Frau Stegner oder Frau Kaufmann
03624 / 330 400 wirtschaft@ohrdruf.de 03624 / 330 401
Diese Ausschreibung ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat. Es besteht keine Pflicht, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Die Stadt ist nicht verpflichtet, an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Die Stadt Ohrdruf behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.
gez. Schambach