Beschluss Nr. 24/01/2022
Beschluss Nr. 24/03/2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Langenorla beschließt die 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Langenorla.
Der Gemeinderat der Gemeinde Langenorla beschließt die Auszahlung der Vereinsförderung für 2022 in Höhe von 2,50 € pro Vereinsmitglied. Die Auszahlung erfolgt nur an Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind.
Mit der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Kopie der Vereinsregistrierung, namentliche Aufstellung der Vereinsmitglieder, Originalbelege.
Der Gemeinderat genehmigt die Auszahlung der Vereinsförderung in Höhe von 1.390,00 €, entsprechend der Antragstellung durch die Vereine.
Langenorla, den 28.11.2022
Fröhlich
Bürgermeister