Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses
Gemäß § 74 Abs. 4 VwVfG ist eine Ausfertigung des Beschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans in den Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht auszulegen.
Die Antragsunterlagen liegen im Zeitraum vom 16.01.2023 bis einschließlich 27.01.2023 wie folgt aus:
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Ort der Auslegung:
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg (Raum 13),
Am Türkenhof 5, 07381 Oppurg
Es wird darauf hingewiesen, dass der Planfeststellungsbeschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist, gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.
Schleiz, den 06.01.2023
im Auftrag
H. Günther
Fachdienstleiter Umwelt
Landratsamt Saale-Orla-Kreis