Hiermit wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Oppurg für das Haushaltsjahr 2024, beschlossen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.11.2023 (Beschluss Nr. 28/03/2023), öffentlich bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach § 57 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme vom
15.01.2024 - 05.02.2024
zu den Sprechzeiten in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Am Türkenhof 5, Oppurg aus und wird bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres und die Entlastung an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Oppurg, den 05.01.2024
Schoberth
Bürgermeister
Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Oppurg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.592.300,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 468.200,00 € |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Flächen (A) | 288 v. H. |
|
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 150.000 € festgesetzt.
§ 6
Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben von der Gruppierungsnummer 500000 - 718000 in allen Gliederungen. (DR 1) Gemäß § 18 Abs. 3 ThürGemHV sind Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben nicht mit für deckungsfähig erklärt.
Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben des gesamten Vermögenshaushaltes. (DR 2)
Mehreinnahmen der Gewerbesteuer werden eingesetzt für die entstehende Mehrausgabe Gewerbesteuerumlage. (DR 3)
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Oppurg, den 21.12.2023
Gemeinde Oppurg
Schoberth — - Siegel -
Bürgermeister
Beschluss Nr. 29/1/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg genehmigt das Protokoll der 28. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.11.2023.
Beschluss Nr. 29/2/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg beschließt, dass die Verwaltungsgemeinschaft Oppurg damit beauftragt wird in dessen Namen Fördermittel für einen Kommunalen Wärmeplan zu beantragen.
Beschluss Nr. 29/3/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg beschließt den Kauf eines Sanitärcontainers der Firma MMS Strobl, Industriestraße 20, 07907 Schleiz zu einem Nettopreis von 5.510,00 €.
Beschluss Nr. 29/4/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg beschließt die Beschaffung von Bekleidung für die Feuerwehr in Höhe von 2.998,69 € an die Firma Brandschutztechnik Müller, Gewerbestraße 1, 99869 Günthersleben-Wechmar zu vergeben.
Beschluss Nr. 29/5/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg genehmigt das Protokoll der 28. nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.11.2023.
Oppurg, den 07.12.2023
Schoberth
Bürgermeister