Öffentliche Gemeinderatssitzung
Beschluss-Nr.: 28/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Gertewitz beruft Frau Ursula Ludwig nach § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) zur Wahlleiterin der Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Gertewitz.
Beschluss-Nr.: 29/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Gertewitz beruft Herrn Yannik Popp nach § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) zum Stellvertreter der Wahlleiterin der Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Gertewitz.
Scheffler
Beigeordneter
Hinweis: Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt durch Aushang an der Verkündungstafel. Der Abdruck im Anzeiger - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg dient zusätzlich der Information der Bürger.