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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 1/2026
Mitgliedsgemeinden
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Amtlicher Teil

2. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Gemeinde Oppurg vom 30.01.2023

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23, S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg in der Sitzung am 29.09.2025 folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Oppurg beschlossen und in der Sitzung am 01.12.2025 per Beschluss ergänzt:

§ 1

Änderung der Satzung

Der § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 28,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.

Die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 ist jährlich zu überprüfen. Übersteigt der Mindestbetrag nach § 2 Abs. 5 der Thüringer Verordnung über Höchstsätze für die Entschädigung der Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder (Thüringer Entschädigungsverordnung - ThürEntschVO) die festgesetzte Aufwandsentschädigung, ist diese neu festzusetzen.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Oppurg, den 09.12.2025

Gemeinde Oppurg —  - Siegel -

Eberitzsch

Bürgermeister

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Eberitzsch

Bürgermeister