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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 1/2026
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
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Amtlicher Teil

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg (Landkreis Saale-Orla) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 50 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Oppurg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.210.740,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

49.500,00 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 807.880,00 Euro festgesetzt. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2023 von 5.315 Einwohner herangezogen. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 152,00 Euro festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 70.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

1.

Deckungsring 1: Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben der Gruppierungsnummern 500 - 658 in allen Gliederungen.

2.

Deckungsring 2: Deckungsfähigkeit besteht bei den gesamten Ausgaben des Vermögenshaushaltes.

3.

Deckungsring 3: Mehreinnahmen im Bereich Einwohnermeldeamt werden für Mehrausgaben im Bereich Einwohnermeldeamt eingesetzt.

4.

Deckungsring 5: Deckungsfähigkeit besteht bei allen Personalausgaben.

5.

Deckungsring 6: Mehreinnahmen im Bereich Wärmeplanung werden für Mehrausgaben im Bereich Wärmeplanung eingesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Oppurg, den 18.12.2025

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

L. Böhme

Gemeinschaftsvorsitzender