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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 1/2026
Mitgliedsgemeinden
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Amtlicher Teil

Haushaltssatzung

der Gemeinde Oppurg (Landkreis Saale-Orla) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der § 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Oppurg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.753.150,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

673.200,00 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

288 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 290.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

1.

Deckungsring 1: Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben der Gruppierungsnummern 500 - 658 in allen Gliederungen. Gemäß Paragraph 18 Abs. 3 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) sind Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben nicht für deckungsfähig erklärt.

2.

Deckungsring 2: Deckungsfähigkeit besteht bei den gesamten Ausgaben des Vermögenshaushaltes.

3.

Deckungsring 3: Mehreinnahmen der Gewerbesteuer werden für Mehrausgaben der Gewerbesteuerumlage eingesetzt.

4.

Deckungsring 4: Deckungsfähigkeit besteht bei den Personalausgaben in der Hauptgruppe 4.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Oppurg, den 18.12.2025

Gemeinde Oppurg

Eberitzsch

Bürgermeister