Aufgrund der § 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Oppurg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.753.150,00 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 673.200,00 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 288 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 290.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
| 1. | Deckungsring 1: Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben der Gruppierungsnummern 500 - 658 in allen Gliederungen. Gemäß Paragraph 18 Abs. 3 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) sind Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben nicht für deckungsfähig erklärt. |
| 2. | Deckungsring 2: Deckungsfähigkeit besteht bei den gesamten Ausgaben des Vermögenshaushaltes. |
| 3. | Deckungsring 3: Mehreinnahmen der Gewerbesteuer werden für Mehrausgaben der Gewerbesteuerumlage eingesetzt. |
| 4. | Deckungsring 4: Deckungsfähigkeit besteht bei den Personalausgaben in der Hauptgruppe 4. |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Oppurg, den 18.12.2025
Gemeinde Oppurg
Eberitzsch
Bürgermeister