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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 10/2023
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
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Wahlhelfer gesucht

Für die Landratswahl des Saale-Orla-Kreises wurde als Termin der 14.01.2024 festgesetzt. Falls eine Stichwahl nötig ist, findet diese am 28.01.2024 statt. Die Europawahl wird am 9. Juni 2024 durchgeführt.

Für die Absicherung dieser und weiterer Wahlen im kommenden Jahr werden in unseren Mitgliedsgemeinden eine Vielzahl an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gebraucht. Ohne ehrenamtliche Helfer ist es nicht möglich, Wahlen durchzuführen. Daher ist es für alle Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu fungieren.

Voraussetzungen:

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein; in der Regel werden auch für überörtliche (landesweite) Wahlen nur die Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer berufen.

Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Mindestalter am Wahltag: 16 Jahre, Ausnahme Landtagswahl: Mindestalter 18 Jahre, seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde

Aufgaben und Funktionen:

Der Wahlvorstand ist ein Team aus mehreren Mitgliedern. Es sorgt dafür, dass die Wählerinnen und Wähler im Wahlraum wählen können und ab 18:00 Uhr das Wahlergebnis ermittelt wird. Die jeweiligen einzelnen Aufgaben hängen von der Funktion im Wahlvorstand ab.

Zeitaufwand:

In den Wahllokalen müssen nicht alle Teammitglieder den ganzen Tag vor Ort sein. Es gibt individuelle Absprachen und Zeiteinteilungen durch den jeweiligen Wahlleiter. Ab 18:00 Uhr werden gemeinsam mit dem gesamten Wahlvorstand die Stimmzettel ausgewertet und die Niederschriften erstellt.

Die Wahlhelfer erhalten eine Wahlhelferentschädigung.

Bei Interesse melden Sie sich gern in der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg oder bei Ihrem Bürgermeister bzw. Ihrer Bürgermeisterin.

Lars Böhme

Gemeinschaftsvorsitzender