Nach zahlreichen Hinweisen aus der Bürgerschaft zu überhöhten Geschwindigkeiten in der Ortschaft Rehmen hat sich die Gemeinde Oppurg intensiv mit möglichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung beschäftigt. In Absstmmung mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis wurden verschiedene Optionen geprüft und bewertet.
Die Ergebnisse möchten wir Ihnen transparent mitteilen.
Die Installation von Fahrbahnschwellen wurde verworfen. Wie die Behörde mitteilte, führen solche baulichen Maßnahmen regelmäßig zu Problemen beim Winterdienst, insbesondere bei der Räumung von Schnee und Eis. Zudem entsteht beim Überfahren der Schwellen ein erheblicher Lärm.
Auch die Idee, Pflanzkübel zur Fahrbahnverengung aufzustellen, wurde geprüft.
Nach § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten solche Gegenstände als
Verkehrshindernis, wenn sie den Verkehrsfluss gefährden oder erschweren.
Das Anbringen oder Liegenlassen solcher Hindernisse auf öffentlichen Straßen ist untersagt.
Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, muss diese unverzüglich beseitigen. Eine Fahrbahnverengung durch Blumenkübel in den Straßen „Langer Weg“ und „Im Gehren“ ist daher nicht zulässig.
Als rechtlich zulässige Maßnahme wurde uns vom Landratsamt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf den kommunalen Straßen gewährt. Diese Zone kann durch das Verkehrszeichen Z 274.1-40 erfolgen. Allerdings schließt § 45 Abs. 1c StVO eine solche Zonenregelung auf Straßen des überörtlichen Verkehrs - also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen - aus. Die K503 (Im Gehren) ist eine Kreisstraße und fällt somit leider nicht unter diese Regelung. Eine Tempo-30-Zone kann dort somit nicht eingerichtet werden.
Die Gemeinde Oppurg wird weiterhin im engen Austausch mit den zuständigen Behörden bleiben und rechtlich zulässige sowie praktikable Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit prüfen. Ziel bleibt es, die Sicherheit für alle Anwohner und alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Weiteren Prüfungen zur Verkehrssicherheit werden wir nun das Gewerbegebiet Oppurg sowie die Straße Über der Bahn, Oppurg unterziehen, denn auch hierzu liegen uns Anliegen von Bürgern und Gewerbetreibenden vor.
D. Eberitzsch
Bürgermeister