Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer und Wahlhelferinnen wäre es nicht möglich Wahlen und Abstimmungen durchzuführen. Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen eine anerkennenswerte Aufgabe.
Die Verwaltungsgemeinschaft Oppurg sucht für ihre Mitgliedsgemeinden das kommende Wahljahr 2024 Wahlhelfer und Wahlhelferinnen.
Als Wahlhelfer erhalten sie eine Wahlhelferentschädigung.
Termine für die Wahlen
| Wahl des Landrates | 14. Januar 2024 |
| Stichwahl zur Wahl des Landrares | 28. Januar 2024 |
| Kreistagswahl | 26. Mai 2024 |
| Wahl des Gemeinderates | 26. Mai 2024 |
| Europawahl | 09. Juni 2024 |
| Landtagswahl | 01. September 2024 |
Bei konkreten Fragen rund um das Thema Wahlhelfer kontaktieren sie uns unter:
| - | telefonisch (Tel. 03647-4394-10 - Frau Pfeifer) |
| - | oder per Mail info@vg-oppurg.de |
Auskünfte erteilen ihnen auch gerne die Bürgermeister ihrer Gemeinden.
Voraussetzungen
| • | Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein; in der Regel werden auch für überörtliche (landesweite) Wahlen nur die Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer berufen. | |
| • | Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: | |
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| o | Mindestalter am Wahltag: 16 Jahre |
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| o | Ausnahme bei Landtagswahl: Mindestalter 18 Jahre |
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| o | seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet |
Wahl im Wahlraum
| Aufgaben und Funktionen | |
| • | Der Wahlvorstand ist ein Team aus mehreren Mitgliedern. Das Team sorgt dafür, dass die Wählerinnen und Wähler im Wahlraum wählen können und ab 18.00 Uhr das Wahlergebnis ermittelt wird. Die jeweiligen einzelnen Aufgaben hängen von der Funktion im Wahlvorstand ab. |
| Zeitaufwand | |
| • | In den Wahllokalen müssen nicht alle Teammitglieder den ganzen Tag vor Ort sein. Es gibt eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht. Die Tätigkeit beginnt für die Frühschicht zwischen 7.00 und 7.30 Uhr. |
| • | Ab 18.00 Uhr zählt das Team gemeinsam die Stimmen aus. |
| • | Der Einsatz endet, wenn alle Stimmzettel ausgewertet und die Niederschriften erstellt sind. Bei großen oder mehreren Wahlen an einem Wahltermin kann es vorkommen, dass am folgenden Tag weiter ausgezählt werden muss. |
Briefwahl
| Aufgaben und Funktionen | |
| • | Der Briefwahlvorstand ist ein Team aus mehreren Mitgliedern. Es sorgt dafür, dass die eingegangenen Wahlbriefe für die Auszählung vorbereitet werden und ab 18.00 Uhr das Wahlergebnis ermittelt wird. Die jeweiligen Aufgaben hängen von der Funktion im Briefwahlvorstand ab. |
| Zeitaufwand | |
| • | Ihr Einsatz beginnt erst am Nachmittag; die genaue Zeit erfahren Sie im Berufungsschreiben. |
| • | Der Einsatz endet, wenn alle Stimmzettel ausgewertet und die Niederschriften erstellt sind. |
Aufgaben während der Wahl
• | Die Aufgaben des Wahlvorstehers übernehmen in der Regel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg. |
Welche Aufgaben haben Sie als Schriftführer und Schriftführerin?
| • | Sie kümmern sich um das Wählerverzeichnis. |
| • | Sie nehmen die Wahlscheine entgegen und sammeln sie. |
| • | Sie erstellen die Niederschrift über den gesamten Wahltag in Ihrem Bezirk. |
| • | Sie erfassen ab 18.00 Uhr die Ergebnisse der Auszählung. |
| • | Sie sind für die Erstellung der Schnellmeldung und die Niederschrift verantwortlich. |
Welche Aufgaben haben Sie als Beisitzer und Beisitzerin?
| • | Sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen, Wahlscheine oder Ausweisdokumente der Wahlberechtigten. |
| • | Sie geben die Stimmzettel aus. |
| • | Sie haben ein Auge auf die Ordnung im Wahlraum. |
| • | Bei Bedarf bieten Sie Wahlberechtigten mit körperlichen Einschränkungen Ihre Hilfe an. |
| • | Sie zählen gemeinsam die Stimmzettel aus. |
Böhme
Gemeinschaftsvorsitzender