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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 11/2024
Mitgliedsgemeinden
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Amtlicher Teil

Einsichtnahmemöglichkeit in die Unterlagen zur unmittelbaren Beteiligung der Gemeinde an der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG bzw. die unmittelbare Beteiligung am KEBT-Konzern, der die mittelbare Beteiligung der Gemeinde an der TEAG Thüringer Energie AG und die mittelbare Beteiligung an der Thüringer Glasfasergesellschaft (TGG) enthält

Gemäß § 75 Abs. 4 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die jeweiligen Jahresabschlüsse, in das Ergebnis der Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte sowie in die beschlossenen Verwendungen der jeweiligen Jahresergebnisse für das Geschäftsjahr 2023 der KEBT AG, TEAG AG und TGG mbH und in das Ergebnis der Prüfung des KEBT-Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der KEBT AG für das Geschäftsjahr 2023.

Die Einsichtnahme ist in den Räumen der KDGT mbH, Alfred-Hess-Straße 37, 99094 Erfurt im Zeitraum vom 11. November 2024 bis 6. Dezember 2024, Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr, möglich.

Darüber hinaus besteht für diese Unterlagen auch die Einsichtsmöglichkeit im elektronischen Bundesanzeiger www.bundesanzeiger.de.

Oppurg, den 28.10.2024

Eberitzsch

Bürgermeister