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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 11/2025
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
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Nichtamtlicher Teil

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Wir weisen darauf hin, dass Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg nicht automatisch veröffentlicht werden. Sollten Sie eine Veröffentlichung von runden Geburtstagen oder Ehejubiläen wünschen, bitten wir Sie um eine schriftliche Einverständniserklärung (sieh nachfolgendes Formular).

Für Fragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 03647 4394-14 gern zur Verfügung.

Ihr Einwohnermeldeamt

Einwilligung zur Veröffentlichung von Altersjubiläen und Ehejubiläen (nach Artikel 6 Abs. 1a Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Hiermit willige ich

(Name Antragsteller 1)

und

(Name Antragsteller 2)1

in die

Verarbeitung

durch das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg ein.

Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu folgenden Zweck(en):

Veröffentlichung meiner/unserer Altersjubiläen

(vgl. § 50 Abs. 2 Satz 2 BMG):

Veröffentlichung unserer Ehejubiläen

(vgl. § 50 Abs. 2 Satz 2 BMG):

Dabei bestehen folgende Risiken für die betroffene Person:

Die personenbezogenen Daten werden einem potentiell großen Empfängerkreis des frei verfügbaren Amtsblatts bekannt.

Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich, aber nach Drucklegung von begrenzter Wirkung: Druckexemplare verbleiben ggf. mit den Daten beim Empfänger.

Die Einwilligung erfolgt auf freiwilliger Basis und ich kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ab Zugang der Widerrufserklärung dürfen meine Daten nicht weiterverarbeitet werden. Sie werden unverzüglich gelöscht. Nach Verwendung für den oben genannten Zweck werden die Daten aus den datenverarbeitenden Systemen gelöscht. Sie befinden sich jedoch weiter in ggf. bereits in Umlauf gebrachten Druckexemplaren. Durch den Widerruf meiner Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Ort, Datum  — Unterschrift Antragsteller 1

Ort, Datum  —  Unterschrift Antragsteller 2

Ort, Datum  — Unterschrift Betreuer

1 Bei Ehejubiläen wird regelmäßig die wirksame Einwilligung beider Betroffener notwendig sein.