Hiermit wird die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg für das Haushaltsjahr 2023, beschlossen in der öffentlichen Gemeinschaftsversammlung am 08.12.2022 (Beschluss Nr. 1/2/2022), öffentlich bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung der obengenannten Satzung erfolgt nach § 57 (3) in Verbindung mit § 21 (3) Thüringer Kommunalordnung.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme vom
13.02.2023 - 27.02.2023
zu den Sprechzeiten in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Am Türkenhof 5, Oppurg aus und wird bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres und die Entlastung an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Oppurg, den 30.01.2023
Böhme
Gemeinschaftsvorsitzender
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Saale-Orla-Kreis
für das Haushaltsjahr 2023
Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Oppurg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.030.900 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 51.000 Euro |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Umlagebedarf der Verwaltungsgemeinschaft beträgt 763.300,00 Euro. Dafür wird von den Mitgliedsgemeinden eine Verwaltungsumlage in Höhe von 140,00 Euro pro Jahr und Einwohner nach Stand 30.06.2018 (§ 128 Thür KO) erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 70.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben von der Gruppierungsnummer 500 - 718 in allen Gliederungen DR 1. Dies gilt nicht für Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben.
Deckungsfähigkeit besteht bei den gesamten Ausgaben des Vermögenshaushaltes DR 2.
Mehreinnahmen im Bereich Einwohnermeldeamt werden eingesetzt für Mehrausgaben Bereich EWO DR 3. Deckungsfähig besteht bei allen Personalausgaben DR 5.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Oppurg, den 20.01.2023
Böhme
Gemeinschaftsvorsitzender