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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 2/2023
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Hiermit wird die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg für das Haushaltsjahr 2023, beschlossen in der öffentlichen Gemeinschaftsversammlung am 08.12.2022 (Beschluss Nr. 1/2/2022), öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung der obengenannten Satzung erfolgt nach § 57 (3) in Verbindung mit § 21 (3) Thüringer Kommunalordnung.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme vom

13.02.2023 - 27.02.2023

zu den Sprechzeiten in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Am Türkenhof 5, Oppurg aus und wird bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres und die Entlastung an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Oppurg, den 30.01.2023

Böhme

Gemeinschaftsvorsitzender

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Saale-Orla-Kreis

für das Haushaltsjahr 2023

Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Oppurg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.030.900 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

51.000 Euro

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Umlagebedarf der Verwaltungsgemeinschaft beträgt 763.300,00 Euro. Dafür wird von den Mitgliedsgemeinden eine Verwaltungsumlage in Höhe von 140,00 Euro pro Jahr und Einwohner nach Stand 30.06.2018 (§ 128 Thür KO) erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 70.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben von der Gruppierungsnummer 500 - 718 in allen Gliederungen DR 1. Dies gilt nicht für Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben.

Deckungsfähigkeit besteht bei den gesamten Ausgaben des Vermögenshaushaltes DR 2.

Mehreinnahmen im Bereich Einwohnermeldeamt werden eingesetzt für Mehrausgaben Bereich EWO DR 3. Deckungsfähig besteht bei allen Personalausgaben DR 5.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Oppurg, den 20.01.2023

Böhme

Gemeinschaftsvorsitzender