Titel Logo
Oppurger Anzeiger
Ausgabe 2/2023
Mitgliedsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Haushaltssatzung der Gemeinde Bodelwitz

Hiermit wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Bodelwitz für das Haushaltsjahr 2023, beschlossen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.11.2022 (Beschluss Nr. 41/2022), öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach § 57 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme vom

13.02.2023 - 27.02.2023

in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Am Türkenhof 5, Oppurg zu den Sprechzeiten aus und wird bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres und die Entlastung an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Bodelwitz, den 30.01.2023

Staps

Bürgermeisterin

Haushaltssatzung

der Gemeinde Bodelwitz

Saale-Orla-Kreis

für das Haushaltsjahr 2023

Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Bodelwitz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

772.920,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

510.495,00 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche

Flächen (A)

271 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 85.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben von der Gruppierungsnummer 500000 - 718000 in allen Gliederungen. (DR 1)

Gemäß § 18 Abs. 3 ThürGemHV sind Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben nicht mit für deckungsfähig erklärt.

Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben des gesamten Vermögenshaushaltes. (DR 2)

Mehreinnahmen der Gewerbesteuer werden eingesetzt für die entstehende Mehrausgabe Gewerbesteuerumlage. (DR 3)

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Bodelwitz, den 20.01.2023

Gemeinde Bodelwitz  — Siegel

Staps

Bürgermeisterin